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Das ElektroG (Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten) fordert eine getrennte Sammlung von Geräten und Batterien bzw. Akkus. In vielen Geräten sind die Akkus fest verbaut und lassen sich nicht entfernen. Hierfür sieht das Gesetzt eine getrennte Erfassung auf den Sammelstellen vor. Bei richtigem Umgang und korrekter Handhabung sind die Batterien und Akkus sehr sicher. Kommt es jedoch zu einem Brand, ist das Gefahrenpotenzial extrem hoch und die Brandbekämpfung schwierig. Lithiumbrände sind deshalb so gefährlich, weil sie sich sozusagen selbst befeuern: Beim Verbrennen entsteht Sauerstoff, der wieder das Feuer verstärkt. Zudem entstehen ätzende, reizende Dämpfe. Viele Brände entstehen durch defekte Akkus. Um die Brandgefahr so gering wie möglich zu halten und im Notfall schnell und richtig reagieren zu können schreibt das Gesetz die getrennte Sammlung vor. Gitterboxen, die Geräte mit Akkus enthalten, werden gesondert gelagert und unter besonderen Vorsichtmaßnahmen transportiert. Bislang erfolgt die Sortierung der Geräte bei der Azur GmbH, dem landkreiseigenen Elektroschrottverwerter, auf dem Werksgelände. Durch die ständig steigende Zahl von Geräten, die festverbaute Lithium-Ionen Akkus enthalten, steigt die Brandgefahr kontinuierlich an, so dass die Trennung der Geräte von Lithium-Ionen-freien Geräten nun bereits auf dem Bauhof in Semd/Weiterstadt erfolgt. Die Azur GmbH bittet bei allen Anlieferungen auf die Zuordnung in die gekennzeichneten Gitterboxen zu achten. In die Einwurfcontainer dürfen – wie bisher auch – nur Geräte geworfen werden, die keinen Akku mehr enthalten.