Als Entsorgungsbetrieb unterliegt die AZUR besonderen Genehmigungen und muss sich jährlich erneut einer Prüfung und Zertifizierung unterziehen. Die Zertifizierung erfolgt durch ein dafür zugelassenes Institut.
Info: Auf Basis einer Richtlinie der Europäischen Union (EU RL WEE) gilt in Deutschland das „Elektro- und Elektronikgerätegesetz, ElektroG) i. d .F. vom 24.10.2015. Danach gilt grundsätzlich alles, was mit Strom betrieben wird als „Gefährlicher Abfall“ und unterliegt danach strengen Vorschriften für Transport, Lagerung, Verwertung.
Zertifiziert und genehmigt wird danach jeweils bezogen auf bestimmte Typen von Elektrogeräten, die nach dem Gesetz in sechs „Sammelgruppen“ (SG) eingeteilt sind. Neu dabei als sechste Gruppe ist seit Gültigkeit des neuen ElektroG die SG „Photovoltaikgeräte“.
Das neue Elektrogesetz (ElektroG) bestimmt in § 14 sechs Sammelgruppen:
Die Landkreise und die kreisfreien Städte sind verpflichtet die Entsorgung von Elektroaltgeräten sicherzustellen und den privaten Haushalten Sammelstellen für Elektroschott anzubieten.
Umgekehrt sind die Privathaushalte, also alle Bürger und Bürgerinnen, verpflichtet, ihre Altgeräte zu diesen Sammelstellen zu bringen. Im Landkreis Darmstadt-Dieburg gibt es dazu 23 Sammelstellen auf den Bau- und Recyclinghöfen der Kommunen. Außerdem das Werksgelände der AZUR in Mühltal. Zusätzlich bietet der Landkreis den Privathaushalten regelmäßig Straßensammlungen, nach telefonischer Anmeldung an.
Als öffentlich rechtlicher Entsorgungsträger (örE) hat der Landkreis die AZUR GmbH mit der Einsammlung von Elektroschrott beauftragt. Die AZUR führt dies mit eigenen LKW durch, die nach einem festen Plan die Ortschaften wie auch die Bauhöfe anfahren und den E-Schrott einsammeln.
Info: Nach dem ElektroG, bzw. dem Hessischen Landesrecht, sind Landkreise und die kreisfreien Städte „örE“ - öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger. Sie sind die zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE).
Die AZUR GmbH ist ein zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb für Elektroschrott gem. Elektrogesetz. Sie ist eine Gesellschaft im Alleinbesitz des Landkreises Darmstadt-Dieburg als öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger.
Die AZUR ist mehr als ein Unternehmen der Abfallwirtschaft. Mit ökologischen und sozialpolitischen Zielen zeigt sie auf, wie umweltbewusstes und ressourcenschonendes Handeln auf der privaten und gewerblichen Ebene aussehen kann und was politisch auf der Ebene des Landkreises und der Kommunen geschehen kann und sollte.
Die AZUR wirtschaftet nachhaltig. Sie sammelt Elektroschrott ein und führt ihn soweit möglich und wirtschaftlich sinnvoll einer Wiederverwendung zu. Das geschieht durch eine eigene Reparaturabteilung und den Verkauf von Secondhandgeräten.
Die AZUR bietet Hilfestellung für Langzeitarbeitslose und, in kleinerem Umfang, für Behinderte. Durch Beschäftigungsangebote fördert die AZUR deren (Re-)integration in den Arbeitsmarkt. Damit verbunden sind vielfältige Qualifizierungschancen in den verschiedenen Abteilungen der AZUR: Sortierung, Zerlegung, Reparatur, Verwaltung und Verkauf. Die Kreisagentur für Beschäftigung oder das Jobcenter Darmstadt weisen dem Betrieb Langzeitarbeitslose zu. Diese arbeiten unter den gleichen Bedingungen wie die Stammbelegschaft, gleichberechtigt, Seite an Seite. Eine Sozialarbeiterin steht allen Beschäftigten für Beratung und Hilfestellung zur Verfügung.
Die AZUR arbeitet trotz erschwerter Bedingungen, die der sozialpolitische und ökologische Auftrag mit sich bringt, betriebswirtschaftlich auf eigene Rechnung und ohne Zuschüsse durch den Landkreis. Der Betrieb finanziert sich durch den Verkauf der Rohstoffe, die er aus dem Elektroschrott gewinnt.